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Abstandsverstöße |
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Geschwindigkeitsüberschreitung |
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Rotlichtverstoß |
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Vorfahrt |
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zahlreiche gesetzliche Grundlagen, die die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer festlegen |
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Verstöße gegen die Verkehrsregeln bedeuten daher immer zugleich auch eine Erhöhung des allgemeinen Unfallrisikos. |
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Je nach Schwere eines Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog unterschiedliche Sanktionen vor. |
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Verwarn- bzw. Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverboten |
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breites Spektrum an Bußgeldsätzen |
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per Definition an die Begehung einer Ordnungswidrigkeit gebunden |
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§ 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) |
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zwischen 5 und 1.000 Euro |
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Bedeutung nicht wirklich deckungsgleich |
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Ähnlichkeitsbeziehung |
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die Verwendung des Begriffs “Geldstrafe” für “Bußgeld” |
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geldwerte Sanktion |
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Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede: |
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Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit |
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Geldstrafe |
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Straftat |
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Bußgeld ist in der Regel vorab festgelegt |
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Geldstrafe wird die Höhe individuell im Rahmen eines Strafverfahrens festgesetzt |
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Grundsätzlich sind Straftaten auch im Straßenverkehr möglich |
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Interessant: |
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von der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens absehen |
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Verwarnung aussprechen |
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maximal 55 Euro |
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Zahlung des Verwarnungsgeldes |
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Wie hoch sind die Gebühren im Bußgeldverfahren? |
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da*** im Rahmen des Bußgeldverfahrens zusätzliche Gebühren entstehen |
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5 %, mindestens aber 25 Euro |
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entstandenen Auslagen in Rechnung gestellt |
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mindestens 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen |
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sind von den Beschuldigten ebenfalls zu zahlen |
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Mahnungen zur Folge haben |
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Folgende Verjährungsfristen sind beim Bußgeld von Bedeutung: |
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Verfolgungsverjährung: |
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Vollstreckungsverjährung: |
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Im Übrigen: (2) |
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Bußgeld in Raten zu zahlen |
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Bußgeld nicht bezahlen: Erzwingungshaft als letztes Mittel |
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Bei hartnäckiger Weigerung können die Behörden gemäß § 96 OWiG Erzwingungshaft anordnen. |
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Sobald er dies tut, endet auch die Erzwingungshaft. |
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maximal sechs Wochen |
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nur einmalig |
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Können Sie das Bußgeld nicht durch Einmalzahlung zahlen? |
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rechtzeitig einen Einspruch in Erwägung ziehen |
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Die Fahrer werden dabei direkt vor Ort mit dem Tatvorwurf konfrontiert. |
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Verwarnung oder die Ankündigung der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens |
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nicht möglich, ein drohendes Bußgeld vor Ort zu zahlen |
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Verwarnungsgeld |
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nicht mehr möglich, dies im Rahmen einer Barzahlung zu erledigen |
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ggf. Kartenzahlung |
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bei der zuständigen Bußgeldbehörde |
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bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog |
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Tatbestandsnummern (TBNR) |
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gemäß Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vorgesehenen Sanktionen |
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Welche Faktoren haben Einfluss auf die Höhe vom Bußgeld? |
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Schwere der Ordnungswidrigkeit |
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Auch die Ortslage spielt eine wesentliche Rolle: |
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u. a. auch das Fahrzeug |
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Grundsätzlich geht von größeren Kfz eine größere Gefahr aus. |
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zu schwerwiegenden Schäden |
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Auch Anhänger verändern die Fahreigenschaften von Fahrzeugen. |
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Bußgelder sind als Regelsätze zu verstehen |
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gewisser Ermessensspielraum |
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Vorsatz: |
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Beharrlichkeit: |
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Voreintragungen im Flensburger Fahreignungsregister: |
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Hinzutreten von Gefährdung oder Sachbeschädigung: |
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Um wie viel das Bußgeld im Einzelfall angehoben werden kann, ist (außer im letztgenannten Fall) nicht genau festgeschrieben. |
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auch nach unten von den Regelsätzen abweichen |
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in denen ein Verkehrssünder zeitgleich mehrere Ordnungswidrigkeiten begeht |
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Tateinheit |
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Tatmehrheit |
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keinen Einfluss auf die Höhe vom Bußgeld |
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Bei Tateinheit hingegen sind folgende Auswirkungen möglich: |
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für den das höhere Bußgeld bzw. die strengere Sanktionierung festgelegt ist |
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gleichwertig |
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Auch den Bußgeldbehörden können Fehler unterlaufen |
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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid |
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den Inhalt, die Sanktionen und den Tatvorwurf genau zu prüfen |
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Anwalt für Verkehrsrecht |
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Zweifel an der Korrektheit der Messergebnisse |
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Akteneinsicht beantragen |
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Wollen Sie das drohende Bußgeld anfechten, wenden Sie sich daher ggf. an einen Rechtsanwalt, um den ergangenen Bußgeldbescheid prüfen und die Erfolgsaussichten eines Einspruch einschätzen zu la***en. |
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Verhängung von Punkten in Flensburg |
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Fahrereignungsregister des KBA |
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Obergrenze herabgesetzt auf acht |
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auch die einzelnen Verstöße neu bewertet |
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drohen nun maximal drei: |
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1 Punkt |
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2 Punkte |
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3 Punkte |
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Grafik (2) |
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Übersicht zur Neubewertung |
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Die Punkte aus dem alten Flensburger Punktesystem wurden dabei in das neue übertragen. |
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Maßnahmen, die der jeweilige Punktestand zur Folge haben kann |
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Auch die Bußgelder sind ab Mai 2014 zum Teil angehoben worden, doch nicht letztmalig. |
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Auszug aus dem Punktekatalog |
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Verkehrsstraftaten sind im Bußgeld- und Punktekatalog nicht aufgeführt |
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zwei Punkten |
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drei Punkte |
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Nebenfolge, die den Erziehungseffekt bei entsprechenden Verstößen verstärken soll |
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ein bis drei Monate Fahrverbot |
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Grundsätzlich droht ein zusätzliches Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten, für die laut Bußgeld- und Punktekatalog mindestens zwei Punkte in Flensburg vorgesehen sind |
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Fahrverbot als Nebenstrafe |
108 |
kann jedoch alternativ auch der Führerscheinentzug bestimmt werden |
109 |
drei Punkte in Flensburg |
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schwereren Kfz wie Lkw oder Bus |
111 |
höhere Gewicht und die Größe |
112 |
Unfällen |
113 |
Verantwortung auch für ihre Pa***agiere |
114 |
Doch auch für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer sind Verkehrsregeln verbindlich. |
115 |
Wie viel Bußgeld muss man zahlen? |
116 |
Wann verjährt ein Bußgeld? |
117 |
Bis wann muss ein Bußgeldbescheid zugestellt sein? |
118 |
Wie hoch ist das Bußgeld für 1 Punkt? |
119 |
29 |
120 |
4,00 |